Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 14 WPflG - Wehrersatzbehörden

Bibliographie

Titel
Wehrpflichtgesetz (WPflG)
Amtliche Abkürzung
WPflG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
50-1

Die Aufgaben des Wehrersatzwesens werden in bundeseigener Verwaltung durchgeführt und folgenden, dem Bundesministerium der Verteidigung unterstehenden Behörden der Bundeswehrverwaltung übertragen:

  1. 1.

    Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Bundesoberbehörde -,

  2. 2.

    Karrierecenter der Bundeswehr - Bundesunterbehörden -.