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§ 5 WoGV - Nicht feststehende Betriebskosten

Bibliographie

Titel
Wohngeldverordnung (WoGV)
Amtliche Abkürzung
WoGV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
8601-1-1

Stehen bei der Entscheidung über den Mietzuschussantrag die Umlagen für Betriebskosten ganz oder teilweise nicht fest, sind Erfahrungswerte als Pauschbeträge anzusetzen.