§ 4 WoGG - Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Bibliographie
- Titel
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Amtliche Abkürzung
- WoGG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 8601-3
Das Wohngeld richtet sich nach
- 1.
der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),
- 2.
der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und
- 3.
dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)
und ist nach § 19 zu berechnen.