Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 4 WoGG - Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Bibliographie

Titel
Wohngeldgesetz (WoGG)
Amtliche Abkürzung
WoGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
8601-3

Das Wohngeld richtet sich nach

  1. 1.

    der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),

  2. 2.

    der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und

  3. 3.

    dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)

und ist nach § 19 zu berechnen.