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§ 1 WoFlV
Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: WoFlV
Gliederungs-Nr.: 2330-32-1
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 1 WoFlV – Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche

(1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.

(2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen.