Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 29 WoBindG - Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG)
Amtliche Abkürzung
WoBindG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2330-14

Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.