Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 20 WoBindG - Wohnheime

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG)
Amtliche Abkürzung
WoBindG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2330-14

Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht für öffentlich geförderte Wohnheime.