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Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO)
Bundesrecht
Titel: Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: WO
Gliederungs-Nr.: 801-7-1-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(Wahlordnung - WO)

Vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3494)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4640)

Auf Grund des § 126 des Betriebsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Wahl des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes) 
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Wahlvorstand1
Wählerliste2
Wahlausschreiben3
Einspruch gegen die Wählerliste4
Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit5
  
Zweiter Abschnitt 
Wahl von mehr als fünf Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten) 
  
Erster Unterabschnitt 
Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten 
  
Vorschlagslisten6
Prüfung der Vorschlagslisten7
Ungültige Vorschlagslisten8
Nachfrist für Vorschlagslisten9
Bekanntmachung der Vorschlagslisten10
  
Zweiter Unterabschnitt 
Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes) 
  
Stimmabgabe11
Wahlvorgang12
Öffentliche Stimmauszählung13
Verfahren bei der Stimmauszählung14
Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten15
Wahlniederschrift16
Benachrichtigung der Gewählten17
Bekanntmachung der Gewählten18
Aufbewahrung der Wahlakten19
  
Dritter Unterabschnitt 
Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes) 
  
Stimmabgabe20
Stimmauszählung21
Ermittlung der Gewählten22
Wahlniederschrift, Bekanntmachung23
  
Dritter Abschnitt 
Schriftliche Stimmabgabe 
  
Voraussetzungen24
Stimmabgabe25
Verfahren bei der Stimmabgabe26
  
Vierter Abschnitt 
Wahlvorschläge der Gewerkschaften 
  
Voraussetzungen, Verfahren27
  
Zweiter Teil 
Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes) 
  
Erster Abschnitt 
Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a Abs. 1 des Gesetzes) 
  
Erster Unterabschnitt 
Wahl des Wahlvorstands 
  
Einladung zur Wahlversammlung28
Wahl des Wahlvorstands29
  
Zweiter Unterabschnitt 
Wahl des Betriebsrats 
  
Wahlvorstand, Wählerliste30
Wahlausschreiben31
Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit32
Wahlvorschläge33
Wahlverfahren34
Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe35
  
Zweiter Abschnitt 
Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes) 
  
Wahlvorstand, Wahlverfahren36
  
Dritter Abschnitt 
Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes) 
  
Wahlverfahren37
  
Dritter Teil 
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung 
  
Wahlvorstand, Wahlvorbereitung38
Durchführung der Wahl39
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren40
  
Vierter Teil 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Berechnung der Fristen41
Bereich der Seeschifffahrt42
In-Kraft-Treten43