Art. 75 WG - Bestandteile
Bibliographie
- Titel
- Wechselgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- WG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 4133-1
Der eigene Wechsel enthält:
- 1.die Bezeichnung als Wechsel im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist;
- 2.das unbedingte Versprechen, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen;
- 3.die Angabe der Verfallzeit;
- 4.die Angabe des Zahlungsortes;
- 5.den Namen dessen, an den oder an dessen Order gezahlt werden soll;
- 6.die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung;
- 7.die Unterschrift des Ausstellers.