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Art. 73 WG - Fristenberechnung

Bibliographie

Titel
Wechselgesetz
Redaktionelle Abkürzung
WG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4133-1

Bei der Berechnung der gesetzlichen oder im Wechsel bestimmten Fristen wird der Tag, von dem sie zu laufen beginnen, nicht mitgezählt.