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Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: WFNG NRW
Gliederungs-Nr.: 237
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

237

Vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 772) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1474)

Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Geltungsbereich, Ziele, Aufgaben 
  
Anwendungsbereich1
Ziele, Zielgruppe2
Aufgaben, Zuständigkeiten3
Beteiligung der Kommunen4
  
Teil 2 
Förderung 
  
Fördergrundsätze5
Förderprogramm6
Fördergegenstände, Förderinstrumente7
Wohnraum, Wohnfläche, Wohnungsbau, Modernisierung8
Förderempfänger9
Förderzusage10
Durchführung und Absicherung der Fördermittelvergabe11
Überprüfung von Bewilligungen12
  
Teil 3 
Wohn- und Förderberechtigung 
  
Einkommensgrenze, Haushaltsangehörige13
Einkommen14
Einkommensermittlung15
  
Teil 4 
Wohnraumnutzung 
  
Mietbindung16
Belegungsbindung, Gebrauchsüberlassung17
Wohnberechtigungsschein18
Freistellung von Belegungsbindungen19
Übertragung von Miet- und Belegungsbindungen20
Instandhaltungspflicht, Nutzungsänderungen21
  
Teil 5 
Beendigung der Zweckbindung 
  
Endtermin der Zweckbindung22
Zwangsversteigerung23
Bestätigung24
  
Teil 6 
Sicherung der Zweckbestimmungen 
  
Erfassung25
Geldleistungen26
Ordnungswidrigkeiten27
Gleichstellungen28
Definitionen29
  
Teil 7 
Verzinsung 
  
Grundsatz der Verzinsung30
Höhe der Verzinsung31
Begrenzung der höheren Verzinsung bei Darlehen für Miet- und Genossenschaftswohnungen aus öffentlichen Mitteln und Wohnungsfürsorgemitteln für Landesbedienstete der Personengruppe I32
Begrenzung der höheren Verzinsung bei Darlehen für Miet- und Genossenschaftswohnungen aus nicht öffentlichen Mitteln und Wohnungsfürsorgemitteln für Landesbedienstete der Personengruppen II und III33
Begrenzung der höheren Verzinsung bei Wohnheimen34
Begrenzung der höheren Verzinsung bei vor dem 1. Januar 1970 bewilligten Darlehen für Eigentumsmaßnahmen35
Begrenzung der höheren Verzinsung bei ab dem 1. Januar 1970 bewilligten Darlehen für Eigentumsmaßnahmen36
Härtefallklausel37
Zinsanhebungsverfahren38
Begrenzung der höheren Verzinsung bei der Förderung selbstgenutzten Wohneigentums auf der Grundlage des Wohnraumförderungsgesetzes39
  
Teil 8 
(weggefallen) 
  
(weggefallen)40
(weggefallen)41
(weggefallen)42
(weggefallen)43
  
Teil 9 
Schlussvorschriften 
  
Fortgeltung von Bundesrecht44
Inkrafttreten, Außerkrafttreten45
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Wohnungswesen, zur Steigerung der Fördermöglichkeiten der NRW.BANK und zur Änderung anderer Gesetze vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 772)