Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 3 WeinV
Weinverordnung 
Bundesrecht

Abschnitt 2 – Anbauregeln

Titel: Weinverordnung 
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: WeinV
Gliederungs-Nr.: 2125-5-7-1
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 3 WeinV – Formular für Anträge auf Genehmigung einer Neuanpflanzung
(zu § 7c Absatz 2 des Weingesetzes)

Anträge nach § 7c Absatz 1 Satz 1 des Weingesetzes sind auf dem von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bereitgestellten Formular zu stellen. Das Formular kann auch elektronisch bereitgestellt sein.