§ 3 WeinV
Weinverordnung
Weinverordnung
Bundesrecht
Abschnitt 2 – Anbauregeln
§ 3 WeinV – Formular für Anträge auf Genehmigung einer Neuanpflanzung
(zu § 7c Absatz 2 des Weingesetzes)
Anträge nach § 7c Absatz 1 Satz 1 des Weingesetzes sind auf dem von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bereitgestellten Formular zu stellen. Das Formular kann auch elektronisch bereitgestellt sein.