§ 2 WEG - Arten der BegründungBibliographieTitelGesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG)Amtliche AbkürzungWEGNormtypGesetzNormgeberBundGliederungs-Nr.403-1Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) oder durch Teilung (§ 8) begründet.