§ 1 WahlO Post
Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahlO Post)
Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahlO Post)
Bundesrecht
Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften
§ 1 WahlO Post
Die Vorschriften der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3494) in der jeweiligen Fassung finden für die Wahlen zum Betriebsrat in den Postunternehmen Anwendung, soweit sich aus dieser Verordnung nicht etwas anderes ergibt.