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Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahlO Post)
Bundesrecht
Titel: Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahlO Post)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: WahlO Post
Gliederungs-Nr.: 900-10-4-22
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahlO Post)

Vom 22. Februar 2002 (BGBl. I S. 946)

Geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4640)

Auf Grund des § 34 des Postpersonalrechtsgesetzes vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325, 2353) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften1-5
  
Zweiter Abschnitt 
Bildung einer eigenen Wählergruppe der Beamten6
  
Dritter Abschnitt 
Verzicht der Beamten auf eine eigene Wählergruppe7
  
Vierter Abschnitt 
Schlussbestimmung8