§ 31 WaffG
Waffengesetz (WaffG)
Waffengesetz (WaffG)
Bundesrecht
Abschnitt 2 – Umgang mit Waffen oder Munition → Unterabschnitt 5 – Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
§ 31 WaffG
(weggefallen)