Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 20 VwVG - Außer-Kraft-Treten früherer Bestimmungen

Bibliographie

Titel
Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)
Amtliche Abkürzung
VwVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
201-4

Soweit die Vollstreckung in Bundesgesetzen abweichend von diesem Gesetz geregelt ist, sind für Bundesbehörden und bundesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts die Bestimmungen dieses Gesetzes anzuwenden; § 1 Abs. 3 bleibt unberührt.