§ 5 VwVfGBln
Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung
Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung
Landesrecht Berlin
§ 5 VwVfGBln – Förmliches Verfahren
Das förmliche Verfahren findet statt
- a)
in den Angelegenheiten, die vom Senat durch Rechtsverordnung oder sonst durch Rechtsvorschrift bestimmt werden,
- b)
in den sonstigen Angelegenheiten, in denen durch Rechtsvorschrift die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vorgeschrieben ist.