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§ 109 VwGO - Zwischenurteil über Zulässigkeit der Klage

Bibliographie

Titel
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Amtliche Abkürzung
VwGO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
340-1

Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil vorab entschieden werden.