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§ 12 VVG - Versicherungsperiode

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
Amtliche Abkürzung
VVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7632-6

Als Versicherungsperiode gilt, falls nicht die Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, der Zeitraum eines Jahres.