Art. 32 VvB - Schutz und Förderung des Sports
Bibliographie
- Titel
- Verfassung von Berlin
- Redaktionelle Abkürzung
- VvB,BE
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 100-1
Sport ist ein förderungs- und schützenswerter Teil des Lebens. Die Teilnahme am Sport ist den Angehörigen aller Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen.