Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 24 VStG
Vermögensteuergesetz (VStG)
Bundesrecht

V. – Schlußvorschriften

Titel: Vermögensteuergesetz (VStG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: VStG
Gliederungs-Nr.: 611-6-3-2
Normtyp: Gesetz

§ 24 VStG – Neufassung

Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum, unter neuer Überschrift und in neuer Paragrafenfolge bekannt zu machen und dabei offenbare Unrichtigkeiten und Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen.

Zu § 24: Geändert durch G vom 21. 12. 1993 (BGBl I S. 2310).