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§ 10 VersVermV - Zugang

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV)
Amtliche Abkürzung
VersVermV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7100-1-16

1Die Angaben nach § 8 Satz 1 Nummer 2 und 8 dürfen nicht automatisiert abgerufen werden. 2Die Registerbehörde darf zu diesen Angaben nur den in § 11a Absatz 7 der Gewerbeordnung genannten Behörden Auskunft erteilen.