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Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Bundes (Versorgungsrücklagegesetz - VersRücklG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Bundes (Versorgungsrücklagegesetz - VersRücklG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: VersRücklG
Gliederungs-Nr.: 2030-2-28
Normtyp: Gesetz

Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Bundes
(Versorgungsrücklagegesetz - VersRücklG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2007 (BGBl. I S. 482)

Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2444)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Sondervermögen "Versorgungsrücklage des Bundes" 
  
Geltungsbereich1
Errichtung2
Zweck3
Rechtsform4
Verwaltung, Anlage der Mittel5
Anlagerichtlinien und Anlageausschuss5a
Zuführung der Mittel6
Verwendung des Sondervermögens7
Vermögenstrennung8
Wirtschaftsplan9
Jahresrechnung10
Beirat11
Auflösung12
  
Abschnitt 2 
Sondervermögen "Versorgungsfonds des Bundes" 
  
Geltungsbereich13
Errichtung14
Anzuwendende Vorschriften15
Zuweisung der Mittel16
Verwendung des Sondervermögens "Versorgungsfonds des Bundes"; Verordnungsermächtigung17