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§ 13 VersFG BE - Erlaubnisfreiheit

Bibliographie

Titel
Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin (VersFG BE)
Amtliche Abkürzung
VersFG BE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2180-4

Für eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel sind keine behördlichen Erlaubnisse erforderlich, die sich auf die Benutzung der öffentlichen Verkehrsflächen beziehen.