§ 8 VerfGHGO - Abschriften
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz
- Redaktionelle Abkürzung
- VerfGHGO,RP
- Normtyp
- Geschäftsordnung
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 1104-1-1
Der Vorsitzende kann dem Antragsteller oder Ankläger die Nachreichung der erforderlichen Abschriften der Anträge, Anklageschriften oder sonstigen Schriftsätze aufgeben.