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§ 5 VerfGHGO - Amtshilfe des Oberverwaltungsgerichts

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz
Redaktionelle Abkürzung
VerfGHGO,RP
Normtyp
Geschäftsordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
1104-1-1

Das Oberverwaltungsgericht stellt nach näherer Anordnung seines Präsidenten dem Verfassungsgerichtshof und dessen Mitgliedern persönliche und sächliche Hilfsmittel zur Verfügung.