§ 4 VerfGHGO - Wissenschaftliche Mitarbeiter
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz
- Redaktionelle Abkürzung
- VerfGHGO,RP
- Normtyp
- Geschäftsordnung
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 1104-1-1
Der Verfassungsgerichtshof wird durch einen oder mehrere wissenschaftliche Mitarbeiter unterstützt, die der Präsident bestimmt. Sie sollen Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz oder an einem anderen oberen Landesgericht sein.