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§ 20 VerfGHGO
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz
Landesrecht Rheinland-Pfalz

Dritter Teil – Schlussvorschriften

Titel: Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Redaktionelle Abkürzung: VerfGHGO,RP
Gliederungs-Nr.: 1104-1-1
Normtyp: Geschäftsordnung

§ 20 VerfGHGO – Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 4. Januar 1951 (GVBl. S. 3, BS 1104-1-1) außer Kraft.