Art. 41a Verf
Bibliographie
- Titel
- Verfassung des Freistaats Thüringen
- Redaktionelle Abkürzung
- Verf,TH
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 100-1
Das Land und seine Gebietskörperschaften schützen und fördern den ehrenamtlichen Einsatz für die Gesellschaft.