Art. 35a Verf - Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse
Bibliographie
- Titel
- Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
- Redaktionelle Abkürzung
- Verf,ST
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 100.3
Das Land und die Kommunen fördern gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land.