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Art. 82 Verf - (Zusammensetzung)

Bibliographie

Titel
Verfassung des Landes Brandenburg
Redaktionelle Abkürzung
Verf,BB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
100-4

Mitglieder der Landesregierung sind die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident und die Ministerinnen und Minister.