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Art. 1 Verf - (Land Brandenburg)

Bibliographie

Titel
Verfassung des Landes Brandenburg
Redaktionelle Abkürzung
Verf,BB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
100-4

(1) Brandenburg ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Das Land gliedert sich in Gemeinden und Gemeindeverbände.

(3) Die Landeshauptstadt ist Potsdam.