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§ 10 V zu § 180 Abs. 2 AO
Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung (V zu § 180 Abs. 2 AO)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung (V zu § 180 Abs. 2 AO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: V zu § 180 Abs. 2 AO
Gliederungs-Nr.: 610-1-7
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 10 V zu § 180 Abs. 2 AO

(weggefallen)