Anlage 1 UVPG LSA
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Anhangteil
Anlage 1 UVPG LSA – Vorhaben, die nach Landesrecht der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen (*)
Anlage
(zu § 1 Abs. 1 Satz 1)
Nr | Vorhaben | Sp. 1 | Sp. 2 |
---|---|---|---|
1. | (weggefallen) | ||
2. | Abgrabungen | ||
(oberirdische Gewinnung - Trockenabbau - von Bodenschätzen, die im Verfügungsrecht des Grundeigentümers stehen und nicht dem Bergrecht unterliegen) | |||
2.1 | Abgrabungen insbesondere von Kies, Sand, Mergel, Ton, Lehm, Kalkstein, sonstigen Gesteinen und Gips | ||
2.1.1 | auf mehr als 10 ha Abgrabungsfläche | X | |
2.1.2 | bis zu 10 ha Abgrabungsfläche | A | |
2.2 | Abgrabungen von Torf und Moorschlamm | S | |
3. | Straßenbau | ||
(Bau öffentlicher oder privater Straßen) | |||
3.1 | Bau einer dem Kraftfahrzeugverkehr vorbehaltenen, nur über Anschlussstellen oder besonders geregelte Kreuzungen erreichbaren Straße, auf der insbesondere das Halten und Parken verboten ist | X | |
3.2 | Bau einer neuen vier- oder mehrstreifigen Straße, wenn diese neue Straße eine durchgehende Länge von 5 km oder mehr aufweist | X | |
3.3 | Bau einer vier- oder mehrstreifigen Straße durch Verlegung oder Ausbau einer bestehenden Straße, wenn dieser geänderte Straßenabschnitt eine durchgehende Länge von 10 km oder mehr aufweist | X | |
3.4 | Bau einer Straße, wenn diese Straße eine durchgehende Länge von 10 km oder mehr aufweist | X | |
3.5 | Bau einer Straße, wenn diese Straße eine durchgehende Länge von 5 km oder mehr aufweist | A | |
3.6 | Bau einer sonstigen Straße | S | |
4. | Seilbahnen | ||
nebst zugehörigen Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr und der Freizeitgestaltung dienen | S | ||
5. | Schleppaufzüge | ||
nebst zugehörigen Einrichtungen, die nicht einer Skipiste im Sinne von Nr. 6 zugeordnet sind und die dem Fremdenverkehr und der Freizeitgestaltung dienen | S | ||
6. | Skipisten | ||
(ein durch eine mechanische Aufstiegshilfe erschlossenes Gelände zum Zweck des Abfahrens mit Ski, Skibobs oder Rodeln und zugehörige Einrichtungen) | S | ||
7. | (weggefallen) | ||
8. | Verwendung von Ödland oder naturnahen Flächen zu intensiver Landwirtschaftsnutzung | S |
(*) Amtl. Anm.:
Sp. 1 | X | = | Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung |
Sp. 2 | A | = | Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung |
S | = | Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung |