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Anlage 1 UVPG LSA
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) 
Landesrecht Sachsen-Anhalt

Anhangteil

Titel: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) 
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: UVPG LSA
Gliederungs-Nr.: 2129.18
Normtyp: Gesetz

Anlage 1 UVPG LSA – Vorhaben, die nach Landesrecht der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen (*)

Anlage
(zu § 1 Abs. 1 Satz 1)

NrVorhabenSp. 1Sp. 2
1.(weggefallen)  
    
2.Abgrabungen  
 (oberirdische Gewinnung - Trockenabbau - von Bodenschätzen, die im Verfügungsrecht des Grundeigentümers stehen und nicht dem Bergrecht unterliegen)  
2.1Abgrabungen insbesondere von Kies, Sand, Mergel, Ton, Lehm, Kalkstein, sonstigen Gesteinen und Gips  
2.1.1auf mehr als 10 ha AbgrabungsflächeX 
2.1.2bis zu 10 ha Abgrabungsfläche A
2.2Abgrabungen von Torf und Moorschlamm S
    
3.Straßenbau  
 (Bau öffentlicher oder privater Straßen)  
3.1Bau einer dem Kraftfahrzeugverkehr vorbehaltenen, nur über Anschlussstellen oder besonders geregelte Kreuzungen erreichbaren Straße, auf der insbesondere das Halten und Parken verboten istX 
3.2Bau einer neuen vier- oder mehrstreifigen Straße, wenn diese neue Straße eine durchgehende Länge von 5 km oder mehr aufweistX 
3.3Bau einer vier- oder mehrstreifigen Straße durch Verlegung oder Ausbau einer bestehenden Straße, wenn dieser geänderte Straßenabschnitt eine durchgehende Länge von 10 km oder mehr aufweistX 
3.4Bau einer Straße, wenn diese Straße eine durchgehende Länge von 10 km oder mehr aufweistX 
3.5Bau einer Straße, wenn diese Straße eine durchgehende Länge von 5 km oder mehr aufweist A
3.6Bau einer sonstigen Straße S
    
4.Seilbahnen  
 nebst zugehörigen Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr und der Freizeitgestaltung dienen S
    
5.Schleppaufzüge  
 nebst zugehörigen Einrichtungen, die nicht einer Skipiste im Sinne von Nr. 6 zugeordnet sind und die dem Fremdenverkehr und der Freizeitgestaltung dienen S
    
6.Skipisten  
 (ein durch eine mechanische Aufstiegshilfe erschlossenes Gelände zum Zweck des Abfahrens mit Ski, Skibobs oder Rodeln und zugehörige Einrichtungen) S
    
7.(weggefallen)  
    
8.Verwendung von Ödland oder naturnahen Flächen zu intensiver Landwirtschaftsnutzung S
(*) Amtl. Anm.:
Sp. 1X= Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung
Sp. 2A=Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
 S= Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung