Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Verordnung über den Urlaub für die saarländischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Urlaubsverordnung - UrlaubsVO)
Landesrecht Saarland
Titel: Verordnung über den Urlaub für die saarländischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Urlaubsverordnung - UrlaubsVO)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: UrlaubsVO
Gliederungs-Nr.: 2030-1-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über den Urlaub für die saarländischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter
(Urlaubsverordnung - UrlaubsVO)

Vom 14. Januar 2015 (Amtsbl. I S. 134) (2)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Februar 2024 (Amtsbl. I S. 122)

Inhaltsübersicht§§
  
Urlaubsjahr1
Gewährleistung des Dienstbetriebs2
(weggefallen)3
Urlaubsdauer4
Urlaubsdauer bei Übergang zu Teilzeit4a
Anrechnung früheren Urlaubs5
Teilung, Übertragung und Ansparung6
Finanzielle Abgeltung von nicht genommenem Erholungsurlaub7
Widerruf und Verlegung8
Erkrankung9
Heilkur, Badekur10
Lehrkräfte, Studierende und hauptamtliche Dozentinnen und Dozenten11
Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen, bei gesundheitsgefährdender Tätigkeit und bei besonderen Belastungen12
Zusatzurlaub für Schichtdienst13
Dienstbefreiung14
Beurlaubung aus dem öffentlichen Dienst15
Kurzfristige Beurlaubung aus familiären Gründen16
Geltungsbereich17
Übergangsvorschriften18
Inkrafttreten, Außerkrafttreten19
(2) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung zur Neuregelung und Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 14. Januar 2015 (Amtsbl. I S. 134)