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Gesetz über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags
Landesrecht Bayern
Titel: Gesetz über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags
Normgeber: Bayern
Redaktionelle Abkürzung: UntAusLTG,BY
Gliederungs-Nr.: 1100-4-I
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags

Vom 23. März 1970 (BayRS 1100-4-I)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. April 2009 (GVBl S. 48)