Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 73 UmwG
Umwandlungsgesetz (UmwG)
Bundesrecht

Dritter Abschnitt – Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften → Zweiter Unterabschnitt – Verschmelzung durch Neugründung

Titel: Umwandlungsgesetz (UmwG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: UmwG
Gliederungs-Nr.: 4120-9-2
Normtyp: Gesetz

§ 73 UmwG – Anzuwendende Vorschriften

Auf die Verschmelzung durch Neugründung sind die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts mit Ausnahme der §§ 66, 68 Abs. 1 und 2 und des § 69 entsprechend anzuwenden.

Zu § 73: Geändert durch G vom 22. 2. 2023 (BGBl 2023 I Nr. 51).