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Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung (Unabkömmlichstellungsverordnung - UkV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung (Unabkömmlichstellungsverordnung - UkV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: UkV
Gliederungs-Nr.: 50-1-12
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung
(Unabkömmlichstellungsverordnung - UkV)

Vom 24. August 2005 (BGBl. I S. 2538)

Zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257)

Auf Grund des § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 Nr. 2 und § 50 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1465) sowie des § 68 Abs. 2 in Verbindung mit § 93 Abs. 1 Nr. 9 und § 93 Abs. 4 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482) verordnet die Bundesregierung:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Vorschlagsrecht1
Gutachtliche Stellungnahmen2
Verfahrensgrundsätze3
(weggefallen)4
Widerruf der Unabkömmlichstellung5
Ausgleich von Meinungsverschiedenheiten6
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten7