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§ 6 UIG NRW - Übergangsvorschrift

Bibliographie

Titel
Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW)
Amtliche Abkürzung
UIG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2129

Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen, die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes gestellt worden sind, sind nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu Ende zu führen.