§ 2 TPG - Zulassungsfreiheit
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Pressegesetz (TPG)
- Amtliche Abkürzung
- TPG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 225-2
Die Pressetätigkeit einschließlich der Errichtung eines Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebes der Presse darf von irgendeiner Zulassung nicht abhängig gemacht werden.