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§ 1 TierGesG - Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)
Amtliche Abkürzung
TierGesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7831-14

Dieses Gesetz regelt die Vorbeugung vor Seuchen bei Tieren und deren Bekämpfung. In diesem Rahmen dient es auch der Erhaltung und Förderung der Gesundheit von gehaltenen Tieren, soweit diese der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. § 39 bleibt unberührt.