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§ 27 ThürWG - Wasserkraftnutzung (zu § 35 Abs. 3 WHG)

Bibliographie

Titel
Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
Amtliche Abkürzung
ThürWG,TH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
52-1

Die Aufgabe nach § 35 Abs. 3 WHG wird von der obersten Wasserbehörde wahrgenommen.