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§ 21 ThürVwZVG - Vollstreckungsbehörde

Bibliographie

Titel
Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG)
Amtliche Abkürzung
ThürVwZVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2010-2

Vollstreckungsbehörde ist die Behörde, die für die Vollstreckung eines Verwaltungsakts zuständig ist.