§ 2 ThürStiftG - Anwendungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Stiftungsgesetz (ThürStiftG)
- Amtliche Abkürzung
- ThürStiftG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 403-2
Dieses Gesetz gilt für rechtsfähige Stiftungen, die ihren Sitz in Thüringen haben oder ihn dorthin verlegen.