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§ 31 ThürStatG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Thüringer Statistikgesetz (ThürStatG)
Amtliche Abkürzung
ThürStatG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
29-1

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung (1) in Kraft.

(1) Red. Anm.:

Verkündung erfolgte am 27.7.1992