§ 1 ThürMinG
Thüringer Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Thüringer Ministergesetz - ThürMinG -)
Thüringer Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Thüringer Ministergesetz - ThürMinG -)
Landesrecht Thüringen
I. Abschnitt – Rechtsstellung der Mitglieder der Landesregierung
§ 1 ThürMinG – Amtsverhältnis
Die Mitglieder der Landesregierung stehen nach Maßgabe der Verfassung und dieses Gesetzes in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Land.