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Anlage 6 ThürLWO
Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO)
Landesrecht Thüringen

Anhangteil

Titel: Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürLWO
Gliederungs-Nr.: 111-3-1
Normtyp: Gesetz

Anlage 6 ThürLWO – Stimmzettelumschlag für die Briefwahl (5)

(zu § 26 Abs. 3 und § 41 Abs. 2 ThürLWO)

Anlage als pdf

(5) Red. Anm.:

Nach Nummer 12 der Verordnung vom 7. Juli 2021 (GVBl. S. 317) soll in der Anlage 6 der Klammerzusatz "(zu § 26 Abs. 3 und § 41 Abs. 3 ThürLWO)" durch den Klammerzusatz "(zu § 26 Abs. 3 und § 41 Abs. 4)" ersetzt werden. Diese Änderung ist nicht durchführbar.