Anlage 6 ThürLWO
Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO)
Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO)
Landesrecht Thüringen
Anhangteil
Anlage 6 ThürLWO – Stimmzettelumschlag für die Briefwahl (5)
(zu § 26 Abs. 3 und § 41 Abs. 2 ThürLWO)
(5) Red. Anm.:
Nach Nummer 12 der Verordnung vom 7. Juli 2021 (GVBl. S. 317) soll in der Anlage 6 der Klammerzusatz "(zu § 26 Abs. 3 und § 41 Abs. 3 ThürLWO)" durch den Klammerzusatz "(zu § 26 Abs. 3 und § 41 Abs. 4)" ersetzt werden. Diese Änderung ist nicht durchführbar.