Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 96a ThürKO
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -)
Landesrecht Thüringen

Erster Abschnitt – Allgemeine Grundlagen → Dritter Unterabschnitt – Landkreisbevölkerung

Titel: Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürKO
Gliederungs-Nr.: 2020-4
Normtyp: Gesetz

§ 96a ThürKO – Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Die §§ 16 und 17 gelten entsprechend für Angelegenheiten des Landkreises.