Thüringer Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Thüringer Kapazitätsverordnung - ThürKapVO-)
Zweiter Teil – Kapazitätsermittlung in den Vergabeverfahren → Erster Abschnitt – Zentrales Vergabeverfahren
§ 49 ThürVVO – Überprüfungstatbestände
(1) Das nach den §§ 41 bis 48 berechnete Ergebnis ist zur Festsetzung der Zulassungszahlen anhand der weiteren, in den Absätzen 2 und 3 aufgeführten kapazitätsbestimmenden Kriterien zu überprüfen, wenn Anhaltspunkte gegeben sind, dass sie sich auf das Berechnungsergebnis auswirken.
(2) Eine Verminderung kommt nur in Betracht, wenn folgende Tatbestände nach den Nummern 1 bis 6 gegeben sind, die die Durchführung einer ordnungsgemäßen Lehre beeinträchtigen, oder wenn ein Ausgleich für eine Mehrbelastung des Personals nach § 43 Abs. 1 durch Studierende höherer Semester nach Nummer 7 erforderlich ist:
- 1.
Fehlen von Räumen in ausreichender Zahl, Größe und Ausstattung,
- 2.
Fehlen einer ausreichenden Ausstattung mit sächlichen Mitteln,
- 3.
Fehlen einer ausreichenden Ausstattung der Lehreinheit mit wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern,
- 4.
Fehlen einer ausreichenden Anzahl geeigneter Patienten für die Ausbildung im Studiengang Medizin,
- 5.
Fehlen einer ausreichenden Zahl von Arbeitsplätzen und klinischen Behandlungseinheiten im Studiengang Zahnmedizin,
- 6.
abweichende Berechnungsergebnisse für den vorklinischen und den klinischen Teil des Studiengangs Medizin,
- 7.
eine gegenüber dem nach Absatz 3 Nr. 1 bis 3 überprüften Berechnungsergebnis der §§ 41 bis 48 höhere Aufnahme von Studierenden erster oder höherer Fachsemester in den vergangenen Jahren.
(3) Eine Erhöhung kommt nur in Betracht, wenn das Personal nach § 43 Abs. 1 eine Entlastung von Lehraufgaben durch folgende Tatbestände erfährt:
- 1.
besondere Ausstattung der Lehreinheit mit wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern,
- 2.
besondere Ausstattung mit sächlichen Mitteln oder
- 3.
Studienabbruch, Fachwechsel oder Hochschulwechsel von Studierenden in höheren Semestern.