Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 20 ThürKAG
Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG)
Landesrecht Thüringen

Dritter Abschnitt – Verweisung, Bewehrungsvorschriften, Schlussvorschriften

Titel: Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürKAG
Gliederungs-Nr.: 610-1
Normtyp: Gesetz

§ 20 ThürKAG – Einschränkung von Grundrechten

Auf Grund dieses Gesetzes können die Grundrechte auf Freiheit der Person und der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 und Artikel 13 des Grundgesetzes und Artikel 3 Abs. 1 Satz 2 und Artikel 8 der Verfassung des Freistaats Thüringen).